Meine juristische Ausbildung habe ich im Saarland absolviert und 1995 mit dem zweiten juristischen Staatseaxamen abgeschlossen..
Nachdem ich zunächst als angestellter Anwalt bzw. freier Mitarbeiter tätig war, habe ich 1999 meine eigene Kanzlei gegründet.
In der Folgezeit sind mir von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Titel Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen worden.
Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Fachanwaltsordnung geregelt.
Der Nachweis über die erforderlichen theorerischen Kenntnisse muss in dem jeweiligen Fachgebiet durch den erfolgreichen Abschluß eines Fachanwaltslehrganges erbracht werden. Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig, z.B. 160 im Verkehrsrecht.
Jeder Rechtsanwalt muss sich jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden, indem er mindestens 15 Seminarstunden nachweist.
Im Arbeitsrecht vertrete ich meine Mandanten, insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen, Abmahnungen und Lohnansprüchen, Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und in Einigungsstellenverfahren.
Ich biete Seminare für Betriebsräte an. Die Themenkreise umfassen Kurse zur Einführung in das Betriebsverfassungsrecht für neugewählte Betriebsratsmitglieder oder zur Auffrischung des Fachwissens! aber auch Spezialseminare, z. B. die
Beteiligungsrechte des Betriebsrates nach den §§ 111 BetrVG.
Im Familienrecht verfüge ich über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der erfolgreichen Bearbeitung sämtlicher
Problemkreise im Zusammenhang und im Vorfeld einer Trennung sowie des Scheidungsverfahrens, der Abwehr oder Durchsetzung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen sowie der
Vermögensauseinandersetzung und habe u.a .bereits eine Vielzahl von Freiberuflern sowie geschäftsführenden Gesellschaftern aus den verschiedensten Branchen vertreten.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht setzte ich Ihre Ansprüche aufgrund von Verkehrsunfällen, wie z.B.
Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschäden durch und übernehme die Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- sowie Strafverfahren.