Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung erheben. Danach ist grundsätzlich eine Überprüfung durch das Arbeitsgericht, ob die Kündigung tatsächlich berechtigterweise erfolgt ist, nicht mehr zulässig. Es ist deshalb anzuraten, schnellstmöglichst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um die Chancen einer Klage gegen eine Kündigung überprüfen zu lassen.

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