Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos und stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Kündigung unwirksam ist, muss der Arbeitgeber den gesamten Lohn für den
zurückliegenden Zeitraum nachzahlen. Mit dem Zugang der fristlosen Kündigung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug.